© Dr. Folker Meißner 2023
Akupunktur
Wenn
Sie
sich
für
eine
Akupunktur-Behandlung
angemeldet
haben,
drucken
Sie
sich
bitte
die
drei
Dokumente
aus,
die
Sie
über
die
blauen
Schaltflächen
erreichen
(Vorab-Info,
Anamnesebogen
und
Erfassungsbogen
„Akupuntkur“)
und bringen Sie diese bitte ausgefüllt zum ersten Termin mit.
HOLAR-Medizin
(R)
Wenn Sie sich für eine energiemedizische oder HOLAR-medizinische Behandlung angemeldet haben, drucken Sie
sich bitte die drei Dokumente aus, die Sie über die blauen Schaltflächen erreichen (Vorab-Info, Anamnesebogen
und Erfassungsbogen „HOLAR-Medizin“) und bringen Sie diese bitte ausgefüllt zum ersten Termin mit.
Terminvereinbarung
Wir bieten Sprechstunden nach Vereinbarung an.
Bitte melden Sie sich telefonisch an:
Hotline (02244) 871230
Medical Coaching
.
Wenn
Sie
sich
für
ein
Medical
Coaching
angemeldet
haben,
drucken
Sie
sich
bitte
den
Erfassungsbogen
aus
(sie
erreichen ihn über die Schaltfläche “Medical Coaching”) und bringen Sie ihn bitte ausgefüllt zum ersten Termin mit.
Bitte tun Sie dasselbe auch mit dem Fragebogen zur Krankengeschichte (s. u.)
Angaben nach DSGVO, Arztrecht und Teledienstgesetz sowie
Haftungshinweise finden Sie auf der Seite “Kontakt”.
Wichtiger Hinweis zu den Kosten: ich bin privatärztlich niedergelassen, also kein Kassenarzt.
Gesetzlich Versicherte müssen deshalb als sogenannte Selbstzahler für die Kosten selbst aufkommen.
Auch für Privatversicherte gilt:
Da
die
Schulmedizin
alternativ-
und
komplementärmedizinische
Methoden
und
Verfahren
nicht
anerkennt,
ist
für
die
überwiegende
Mehrzahl
der
in
meiner
Praxis
angebotenen
Verfahren
eine
Vergütung
in
der
Gebührenordnung
für
Ärzte
(GOÄ)
nicht
vorgesehen.
In
den
meisten
Fällen
scheidet
sogar
die
sogenannte
analoge
Bewertung
nach
§
6
GOÄ
aus,
da
es
keine
gleichartigen schulmedizinischen Verfahren gibt.
Das führt dazu, dass viele meiner ärztlichen Leistungen auch von den Privatkassen nicht erstattet werden. Dies gilt
sogar für Akupunktur, die ausdrücklich in der GOÄ erwähnt ist, jedoch nur als Form der Schmerztherapie.
Bitte
rechnen
Sie
also
damit,
dass
Sie
die
Behandlungskosten
selbst
tragen
müssen
und
von
Ihrer
Privatkasse
nur
bedingt Rückerstattungen erwarten können.